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Auszug aus unserer Satzung:
Der Träger legt mit den pädagogischen MitarbeiterInnen die Grundsätze für die Aufnahme der Kinder in die Einrichtung fest. Generelle Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass das Kind mindestens das dritte Lebensjahr vollendet hat, trocken ist und die ärztliche Bescheinigung vorliegt (vgl. Kiga-Ordnung). Folgende Punkte entscheiden über die Rangfolge bei der Aufnahme, wenn mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind:
- Erstwohnsitz ist in Hildrizhausen.
- Kind eines Gründungsmitglieds des Vereins.
- Mitgliedschaft der Eltern im Verein.
- Datum der verbindlichen Anmeldung.
- Es sind schon Geschwister im Waldkindergarten.
Der Vorstand kann Ausnahmen beschließen, z. B. um eine gute soziale Struktur zu erreichen (Altersdurchmischung 3 bis 6 Jahre und die Mischung zwischen Jungen / Mädchen).
Über die Aufnahme körperlich, geistig oder seelisch behinderter Kinder wird im Einzelfall in Absprache mit den Eltern, den ErzieherInnen sowie evtl. dem behandelnden Arzt entschieden. |
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